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Mitgliedschaft im MiSiT e.V.

Vorteile der Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder bekommen über unseren Institutsverteiler regelmäßig Informationen zum Beispiel über:

  • Institutsaktivitäten wie z.B. Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Tagungen auf dem Gebiet der systemischen Beratung und Therapie
  • berufspolitische Entwicklungen
  • aktuelle Literatur
  • freie Stellen / Stellenausschreibungen

Vereinsmitglieder können an unseren Fortbildungsseminaren zu einem vergünstigten Preis teilnehmen!

  • (siehe Fortbildungen)

Mitgliedschaft:

  • Ordentliches Mitglied kann werden, wer eine Weiterbildung in systemischer Familientherapie / Familienberatung abgeschlossen hat.
  • Außerordentliche Mitglieder können Personen werden, die sich in Weiterbildung in systemischer Familientherapie / Familienberatung befinden.
  • Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die die Zwecke des Instituts unterstützen und fördern wollen.
  • Ehrenmitglieder: Personen, die sich in besonderem Maße um das Institut verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernannt werden. Zum Ehrenmitglied wurden bislang ernannt:
    Dr. Martin J. Kirschenbaum, Dr. Carole Gammer, Dr. George Downing, Hildegard Sprenzel, Dr. Hermann Rosefeldt und Monika Schnatmann.
  • Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer ?-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Rechte und Pflichten der Mitglieder:

  • Alle Mitglieder haben das Recht, der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Anträge zu unterbreiten. Mindestens einmal im Jahr findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt.
  • Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  • Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe dieMitgliederversammlung festsetzt:
    derzeit 45.- EUR für ordentliche Mitglieder / 22.50 EUR für außerordentliche Mitglieder.
    Der Mitgliedsbeitrag kann als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Download des Mitgliedschaftsantrags